Blitzschutz Installation

Schützen Sie sich und Ihre Geräte!

Blitzschutz Installation

Warum Blitzschutz?

Ohne Schutzanlage kann ein Blitz sämtliche elektrische und elektronische Geräte zerstören oder einen Brand verursachen und zur tödlichen Gefahr für Mensch und Tier im Gebäude werden.

Blitze sind elektrische Entladungen zwischen Wolke und Wolke oder Wolke und Erde, bei denen extrem hohe Strome zum Fließen kommen.

In Österreich wurden von ALDIS-Blitzortungssystem (Austrian Lightning and Information System) 2006 und 2009 mit je rund 280.000 Blitzen jährliche Spitzenwerte gezählt. Seit 1992 hat es 3,7 Millionen Mal geblitzt.

Daher ist es wichtig die baulichen und elektrotechnischen Anlagen vor dieser Gefahr zu schützen, damit Ihre geschaffenen Werte lange Bestand haben.

Ein weiterer Punkt ist der Versicherungsschutz. Versicherer können einen Blitzschutz verlangen und dieser ist dann zwingend zu errichten. Auch die laufenden Überprüfungen sind durchzuführen. Sollten im Schadensfall die Nachweise der Überprüfung nicht vorgelegt werden können, führt dies zum Verlust des Versicherungsschutzes und der Schaden ist selbst zu bezahlen.

Blitzschutz-Anlagen-Überprüfung

Prüfung

Genauso wichtig wie die ordnungsgemäße Planung und Errichtung ist auch die vorgeschriebene Überprüfung von Blitzschutzanlagen. Die Intervalle richten sich nach der Verwendung des Gebäudes/Anlage. Untenstehend ein Auszug der geltenden Intervalle.

Blitzschutzanlagen in explosions- und feuergefährdeten Bereichen sowie Objekte, in denen Explosivstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden: Einmal pro Jahr

Blitzschutzanlagen von Bauten für größere Menschenansammlungen (z.B. Theater, Lichtspieltheater, Kirchen, Flughäfen, Sportanstalten, Hochhäuser, Schulen, Seilbahnanlagen), Blitzschutzanlagen für Anlagen von Industrie und Gewerbe, Blitzschutzanlagen von Kulturgütern und Bauwerken mit elektronischer Ausstattung (z. B. Schlösser, Burgen, Museen, Archive, Bibliotheken, Fernmeldebetriebsgebäude, Richtfunkgebäude und -therme): Mindestens alle drei Jahre

Blitzschutzanlagen von freistehenden Schornsteinen, Aussichtsthermen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten (z. B. Reihenhäuser): Mindestens alle fünf Jahre

Blitzschutzanlagen von Wohngebäuden bis zu drei Wohneinheiten: Mindestens alle zehn Jahre

Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot.

Blitzschutzanalge errichten

Ausführung

Nach erfolgter Planung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin und werden zeitnah und termingerecht Ihre Blitzschutzanlage errichten.

Über die Errichtung und die Abschlussmessung erhalten Sie ein Protokoll zur Vorlage bei Behörden oder Versicherern.

Unser Angebot

  • Erstellen eine Risikoanalyse nach EN 62305
  • Errichten der Schutzanlage (innerer und äusserer Blitzschutz)
  • Warten Ihre bestehende Blitzschutzanlage
  • Errichten der Erdungsanlagen
  • Errichten der Fundamenterder
  • Errichten der Überspannungsschutzeinrichtung
  • Überprüfen und Dokumentieren Ihre Schutzanlage

Referenzen Blitzschutz